uli schrieb am 2001-11-24 20:03 :
Zitat:
Ja aber man kann doch zwischen 17" und 14" fast alles mit dem Golf machen, das ist ja prinzipiell ein RIESEN Bereich - hab noch nie gehört das man beim TÜV Probleme wg. dem Reifendurchmesser gekriegt hätte - max. wg. der Breite <IMG SRC="/phpbb/images/smiles/icon_wink.gif">
Also bei uns hier in der Ecke fahrem minimum 3 Gölfe mit 14" und Niederquerschnittreifen rum, die sind max 5cm hoch....
Ja, aber... <IMG SRC="/phpbb/images/smiles/icon_wink.gif">
Entscheidend ist doch nicht der Felgendurchmesser, sondern der Abrollumfang.
Darum sind die jeweils zulässigen Puschen, bei grösserem Innen(Felgen)durchmesser in der Flanke flacher.
Als Beispiel:
195/65-15 und 165/80-14 gelten als vom Abrollumfang identisch.
Die erste Zahl gibt die Breite des Reifens an, die zweite näherungsweise das Verhältnis von Breite zur Flankenhöhe in Prozent.
Der Duchmesser wäre dementsprechend jeweils 2* die Flankenhöhe in mm plus des Felgendurchmesser in Zoll.
Der Abrollumfang ist das Ganze mal PI (3,14...)
Und nun viel Spass beim Rechnen. <IMG SRC="/phpbb/images/smiles/icon_wink.gif">
Uli.