Novelle des Urheberrechts
Privatkopien in digitaler Form von einer legalen Quelle sind erlaubt. Mit Strafen bis zu einem Jahr Gefängnis belegt ist allerdings das Knacken eines Kopierschutzes. Damit sind die meisten DVDs und auch CDs ausgestattet. Ein Recht auf Privatkopie zu Lasten des Rechtsinhabers gibt es jedoch nicht. Unzulässig bleibt auch eine Privatkopie von einem rechtswidrigen Angebot im Internet. Wer rechtswidrig erstellte Kopien gewerbsmäßig vertreibt, riskiert eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren.
Selbst wenn private Kopierschutzknacker um eine Strafverfolgung mangels öffentlichem Interesse herumkommen, reichen solche Themen hier im Forum für eine Abmahnung aus. Da wir verständlicher weise darauf verzichten möchten, sind Themen mit "Sicherheits.kopien" hier nicht erwünscht und werden von den Moderatoren umgehend entfernt.
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