Ich habe heute einen Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover erhalten, die die Firma TeleAtlas vertritt. In dem Schreiben wird angeführt, dass ich bei Ebay Kopien von Italien DX 2006 und Alpen DX 2004/2005 vertreiben würde. Dies ist nicht richtig; ich war lediglich nur im Besitz von Kopien, die ich mit einem Navi gekauft habe und außerhalb von Ebay mit dem selbigen Navi weitergegeben wurden. Es geht um einen Betrag von etwa € 900,-, die ich zu zahlen hätte. Ich selbst bin aus Österreich.
Hat jemand eine Idee, was ich tun kann, soll!?
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| tommy_1982 hat Folgendes geschrieben: | Ich habe heute einen Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover erhalten, die die Firma TeleAtlas vertritt. In dem Schreiben wird angeführt, dass ich bei Ebay Kopien von Italien DX 2006 und Alpen DX 2004/2005 vertreiben würde. Dies ist nicht richtig; ich war lediglich nur im Besitz von Kopien, die ich mit einem Navi gekauft habe und außerhalb von Ebay mit dem selbigen Navi weitergegeben wurden. Es geht um einen Betrag von etwa € 900,-, die ich zu zahlen hätte. Ich selbst bin aus Österreich.
Hat jemand eine Idee, was ich tun kann, soll!? |
Wenn du dich an einem Moment Bewust warst das du mit Kopiën zu tun hattest, war dein Versuch die wieder los zu werden 'ne Straftat....
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Lass dir doch mal die Auktionsnummern nennen, unter denen die Kopien angeboten werden. Die Auktionen werden bei Ebay 90 Tage lang gespeichert und lassen sich auch nach Ablauf über die Auktionsnummer aufrufen.
Evtl. hat ja jemand Fremdes deinen Ebay-Account geknackt und bietet darüber Kopien an.
Wenn du über Ebay keine Kopien verkauft hast, dann solltest du außerdem mal einen Anwalt zu Rate ziehen.
Grüsse
Roman
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| Roman hat Folgendes geschrieben: |
Wenn du über Ebay keine Kopien verkauft hast, dann solltest du außerdem mal einen Anwalt zu Rate ziehen.
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Auch die Weitergabe von Kopien ausserhalb ebay ist strafbar!
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Was schreibt denn die Anwaltskanzlei? Sicher eine Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, oder? Sehr viele Möglichkeiten hast Du nicht - je nach dem, wie hoch Du dein eigenes Verschulden einschätzt, kannst Du beim bearbeitenden Anwalt anrufen und handeln.
und....
je nach dem, wie hoch Du dein eigenes Verschulden einschätzt, solltest Du dir einen eigenen Anwalt nehmen - oder diese zusätzlichen Kosten gleich sparen. Je nach dem...........
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| dx_udo hat Folgendes geschrieben: | | Roman hat Folgendes geschrieben: |
Wenn du über Ebay keine Kopien verkauft hast, dann solltest du außerdem mal einen Anwalt zu Rate ziehen.
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Auch die Weitergabe von Kopien ausserhalb ebay ist strafbar! |
Natürlich ist das strafbar.
Aber Teleatlas schreibt ja, das das über Ebay geschehen sein soll, was tommy_1982 verneint.
Grüsse
Roman
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Anwalt einschalten, Akteneinsicht holen und dann weiterspekulieren. Urteil gibts erst wenn Schuld oder Unschuld bewiesen ist, auch in Österreich.
MfG joe
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