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Becker Cascade Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht





Habe meine Eingangsfrage zurückgenommen und editiert, weil man die Illegalität von kopierten CF-Karten rechtlich wohl nicht ausschließen kann. Bis zu einer rechtlich fundierten Erklärung kann also von einer Kopie nur abgeraten werden.

Gruß
Mr. Lomax

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Mr. Lomax hat Folgendes geschrieben:
Hi,
habe eine Frage an die, welche sich eine Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht der 2GB CF-Karte angelegt haben. Ich habe mir jetzt eine SanDisk 2GB Ultra gekauft. Leider funktioniert eine Kopie mit WinHex nicht. Auf der Rückseite der Karte sind die Angaben "Copyright 03 Sandisk", "SDCFH" und die Pat. Nrn. 5070032,5172338,5602987. Die Nummer auf der Seite lautet "BE060504282B". Habe ich da jetzt eine alte Karte erwischt, welche inkompatibel zu den Original-Becker Karten ist oder wo liegt mein Fehler?

Nebenbei:
Sich eine Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht anzufertigen ist nicht illegal! Anderenfalls hätte ich auch nicht danach gefragt.

Selbst wenn man die Form des von Becker intergrierten Schutzes wirklich als Kopierschutz i.S. des Urheberrechtsgesetzes sehen wollte, was mehr als zweifelhaft sein dürfte, so handelt es sich bei der Navisoftware um ein Computerprogramm, bei dem Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht ausdrücklich und trotz Kopierschutz erlaubt sind. Nachzulesen in § 69a V iVm. §§ 95a bis 95d UrhG.
Sollte eine Diskussion hier trotzdem nicht erwünscht sein, obgleich ich hier nichts ilegales Frage, so würde ich mich bei Sperrung dieses Threads über PMs freuen.

Gruß
Mr. Lomax


Juristen denken da wohl anders über: http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm#4
Also: Immer NEIN

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Hmm, bin selbst Jurist und würde es mit dem Kopierschutz anders sehen. Aber wie das so immer ist: 2 Anwälte, 3 Meinungen.

Aber! Es kommt ja gar nicht darauf an, ob die CF-Kopiergeschützt ist. Die §§ 95a ff., welche diese Regelungen enthalten, sind ja im Fall von Computersoftware extra ausgenommen. Siehe hierzu den 69a V UrhG !!

Die Kopierschutzangelegenheit betrifft damit vorrangig AudioCDs, Video-DVDs u.ä.

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Stimmt, Computer Programmen sind ausgenommen vom par 95a-d.

Frage ist: was ist ein Computerprogramm?
Ist ein Karten CD ein ComputerProgramm, weil es ein Rechner benötigt om es lesen zu können?
Ist dann auch ein Computerspiel ein ComputerProgramm?
Und braucht ein MusikCD nicht auch ein Rechner um den hören zu können?

Ich bin kein deutscher Jurist, und kenne ihr Jurisprudenz nicht. Aber es wurde mich staunen daß ein Karten CD gesehen wird als ComputerProgramm. Wenn das der Fall ist, was denn nicht?

Becker Cascade Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht


So, will nur mal mitteilen, dass sich meine Einstiegsfrage erledigt hat. Die Diskussion wäre somit nur noch rein rechtlicher Natur smile

Ich habe zwar jetzt keinen UrhG Kommentar bei mir herumliegen, jedoch denke ich, dass man Navisoftware wohl auch als Computerprogramm ansehen kann. Mit Sicherheit lässt sich aber darüber streiten.

Insbesondere, wenn man sich §4 UrhG anschaut. Als Datenbankwerk würde es eigenen Regeln unterliegen. Und hier liegt das Vervielfältigungsrecht wohl ausschließlich beim Urheber. Dann würde es problematisch werden mit einer Kopie.

Legalität einer Kopie hängt also wohl sehr stark damit zusammen, ob man es als Computerprogramm oder Datenbankwerk sieht. Spricht wohl bei einer Navisoftware eher was fürs letztere, gell ? Dabei kommt es aber natürlich auch auf den Aufbau der Software an.

Scheint eine ziemlich schwierige Materie zu sein, wobei ich jetzt nach einem zweiten Blick ins Gesetz im Hinblick auf § 4 UrhG jetzt nicht mehr so leicht sagen würde, dass es legal ist, sich eine Kopie anzufertigen...

Da ich aber auch keine Lust habe, mich intensiv in die Materie einzuarbeiten, wäre es besser, man macht den Thread hier zu und lässt keine Fragen in diesem Forum diesbezüglich mehr zu, bis jemand gute Argumente gegen die Annahme eines Datenbankwerkes hat.

Aber schön, dass man mal drüber gesprochen hat smile

Gruß
Mr. Lomax

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ohne daß ich jetzt Jurist bin, kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht illegal sein soll, wenn man das Orginal rechtmäßig erworben hat und die Kopie wirklich nur zur Datensicherung erstellt hat.

Gerade bei CDs (ob Audio oder Software) kann es immermal vorkommen, daß der Datenträger beschädigt wird und unbrauchbar ist. Muß man dann gleich ne neue für oft nicht wenig Geld kaufen ? Die Lizenz hat man ja schon beim ersten Kauf erworben.

Ob meine meine nichtjuristische Meinung richtig ist, keine Ahnung.

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Die Kopierschutz wird in ihren UrhG als Verbot gesehen noch Kopiën zu machen von Datenbanken, wie Karten CD's oder auch MusikCD's. Ob du es magst oder nicht tot
Nachzulesen in http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm#4

Wenn kein Kopierschutz drauf ist kannst du dich ein Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht machen.

Becker Cascade Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht


@Jw

Das ist so nicht ganz richtig. Ein Datenbankwerk darf auch nicht vervielfältigt werden, wenn dort kein Kopierschutz drauf ist. Das Vervielfältigungsrecht, einschließlich der Herstellung von Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht, liegt beim Urheber. Ohne dessen Einwilligung ist das Anlegen von Kopien bei Datenbankwerken nicht erlaubt.

Daher ist die Unterscheidung zwischen Computerprogramm und Datenbankwerk bei der Navigationssoftware auch so wichtig. Beim Computerprogramm ist eine Kopie immer erlaubt, auch wenn ein Kopierschutz umgangen werden muss. Das Datenbankwerk hingegen darf niemals ohne Zustimmung des Rechteinhabers Kopiert werden.

Das steht in 87b UrhG ausdrücklich drin. Das Argument für eine Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht, dass der Datenträger ja mal kaputt gehen könnte ist kein Argument im Rechtssinn. Dem wird nämlich entgegengehalten, dass die Integrität des Datenträgers über das Sachmängelgewährleistungsrecht ausreichend gesichert ist.

Geht der Datenträger einmal kaputt und man hat keine Garantie oder Gewährleistung mehr darauf, so so bedeutet dies, dass man den Datenträger mitsamt Software bzw. dem enthaltenen Datenbankwerk neu kaufen muss. Klingt hart, ist aber so!

Viele Hersteller bieten deshalb kostenlosen Austausch oder ermäßigte Preise für einen Ersatz von defekten Datenträgern an! Bei Becker kostet eine neue CF-Karte knapp 50 €. Man bekommt diese nach Hause geschickt, sofern die alte eingesendet wird. Und 50 € kostet fast auch schon eine neue 2GB CF-Karte im Handel.

Ob die CF-Karte kopiergeschützt ist oder nicht, darauf kommt es vorliegend daher überhaupt nicht an! Außerdem bin ich nach wie vor der Meinung, dass es kein Kopierschutz ist. Die Karte lässt sich auf handelsübliche Medien ganz einfach rüberkopieren, wenn man die richtigen Medien kauft und den Datenträger physisch kopiert. Da muss man nichtmal großen Aufwand betreiben. Nur wegen der Tatsache, dass viele sich mit einem physischen Kopieren nicht auskennen und deshalb keine Kopie anlegen können, darf man die CF-Karte nicht als kopiergeschützt ansehen.

Ist meine Meinung zum Thema Kopierschutz, auf den es aber wie gesagt, gar nicht ankommt.

Gruß
Mr. Lomax

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Mein Antwort an chicko2706 war natürlich viel zu kurz um richtig alle Aspekte darstellen zo können. Also, du hast Recht mit deiner Bemerkung ja

Wie es genau bei euch ist weiß ich nicht, ich kenne mich besser aus mit dem NL Recht.
Da ist das machen vom Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht für eigen Gebrauch gestattet. Aber wir haben bislang noch kein Verbot auf Kopieren wenn ein Kopierschutz anwesend ist, wie in eure UrhG festgelegt ist. Da wird noch diskutiert und die (neue) EU Regeln werden dabei wahrscheinlich führend sein.

Du hast Recht daß es Hersteller gibt die, im Falle einer Beschädigung der CD der Kopierschutz hat, den CD tauschen.
Blaupunkt macht das z.B, darüber ist auf diesen Forum geschrieben http://navi-forum.net/board/viewtopic.php?t=13602&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=

Wie es im Moment bei den SD für den Becker aussieht, also ob er ein Kopierschutz hat oder nicht, das weiß ich nicht. Aber wenn du mit einfachen Mitteln ein Kopie sicherstellen kannst auf deinem Rechner, sieht es danach nicht aus.
Wenn er wirklich einer hätte, wie z.B die BlauPunkt TA CD's ist es bei euch nicht gestattet ein Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht zu machen, wie ich meine wink

Becker Cascade Themen zu Themen zu Sicherungskopien sind hier nicht erwünscht sind hier nicht erwünscht


Mr. Lomax hat Folgendes geschrieben:
Habe meine Eingangsfrage zurückgenommen und editiert, weil man die Illegalität von kopierten CF-Karten rechtlich wohl nicht ausschließen kann. Bis zu einer rechtlich fundierten Erklärung kann also von einer Kopie nur abgeraten werden.

Gruß
Mr. Lomax



Hello .
Scuse me , i have the problem with
becker 7945.
i have installed the system 3.5, but i have the
compact flash SanDisk Ultra II 2gb.
i use the winmx for download the file with map 2.0 in the card reader,
but there is the big problem, when the programm arrive to 99%, in the screen
there is the message with write denied access.
Please help me?
is 23 day , my becker is blocked,
I am a lot deprived of hope.
thanks Very much.

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