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Navigationsgeräte mit gespeicherter Radarkontrollinformation

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marloss: "Navigationsgeräte mit gespeicherter Radarkontrollinformation"


Hallo,

sind navigationsgeräte erlaubt, die auf den karten preis geben, wo sich ein blitzer befindet?

ich denke auch wenn sie nicht erlaubt sind, darf die polizei nicht am navigationsgerät danach schauen ob man sowas drauf hat, denn immerhin wiederspricht es gegen das persönlichkeitsrecht. (oder wie das auch immer heißen mag) handys dürfen ja auch nicht einfach so kontrolliert werden.

es gibt navis in denen man adressen von kunden, aber auch fotos einspeichern kann. deshalb ist es für mich wie beim handy. keine durchsuchung erlaubt.

theoretisch könnte ich auch alle Adressen der Radargeräte die sich in meiner Umgebung befinden auf ein Blatt Papier schreiben, glaube nicht, dass die dagegen etwas unternehmen könnten. und im prinzip wäre dass dann auch das selbe.

außerdem werden blitzer immer dort aufgestellt wo die unfallquoten besonders hoch sind, ein argument für diese software wäre dann die unfallminimierung

: "Navigationsgeräte mit gespeicherter Radarkontrollinformation"




LumpiStefan: "Navigationsgeräte mit gespeicherter Radarkontrollinformation"


marloss hat Folgendes geschrieben:
außerdem werden blitzer immer dort aufgestellt wo die unfallquoten besonders hoch sind, ein argument für diese software wäre dann die unfallminimierung


Wer sich an die Verkehrsregeln und die Strassenverkehrsordnung hält minimiert auch die Unfallgefahr und braucht auch vor Blitzern keine Angst zu haben.....

Stefan

S6Komp: "Navigationsgeräte mit gespeicherter Radarkontrollinformation"


@LumpiStefan
ich sehe Du fährst kein Auto. Wenn man eher auf die Strasse schaut und weniger auf den tacho, so ist man immer zwischen 10 Km/h zu langsam oder zu schnell. Diese auch kleinen Bussen regen dann doppelt auf da man sich ja imprinzip generell an die Regel gehalten hat....

Roman: "Navigationsgeräte mit gespeicherter Radarkontrollinformation"


[quote="marloss"]Hallo,

sind navigationsgeräte erlaubt, die auf den karten preis geben, wo sich ein blitzer befindet?

Nein.
Zitat §23 Abs 1a StVO:
Zitat:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


Entsprechende Geräte können von der Polizei beschlagnahmt werden.
Und Navigeräte mit Radarwarnerfunktion gehören zu den im Gesetztestext genannten "Geräten zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen" und sind daher verboten.

Grüsse
Roman

DottoreFranko: "Navigationsgeräte mit gespeicherter Radarkontrollinformation"


Roman hat Folgendes geschrieben:

Entsprechende Geräte können von der Polizei beschlagnahmt werden.
Und Navigeräte mit Radarwarnerfunktion gehören zu den im Gesetztestext genannten "Geräten zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen" und sind daher verboten.

Grüsse
Roman


Moin,

mein erster Post hier im Forum, habe bislang immer nur fleißig mitgelesen und zahlreiche Tipps in der Praxis erfolgreich anwenden können.
Daher ein kurzes Danke an all die eifrigen und sachkundigen "Navifreaks" hier im Forum.

Bei genauer Auslegung des Gesetzes wären fast alle heute im Handel erhältlichen Navigationsgeräte verboten - ich kenne kaum eines, wo nicht schon vom Hersteller des Kartenmaterials alle bekannten stationären Blitzer implementiert wurden.

Da die Navis die "POI" aber nur passiv anzeigen, und nicht aktiv orten, gilt hier das gleiche wie für die Blitzerwarnungen im Radio - vollkommen legal - bis das einer ein neues Gesetz durchboxt.

DottoreFranko: "Navigationsgeräte mit gespeicherter Radarkontrollinformation"


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