vanagaudi hat geschrieben:
Das ist aber Käse. Inzwischen verlangen die Versicherungen, dass die originale Code-Karte bei einem Versicherungsfall eingeschickt wird. Dies gilt als Eigentumsnachweis, speziell für den Fall, dass du Versicherungsbetrug begehen solltest und das Gerät selbst verkauft haben solltest.
Code-Karte immer Zuhause aufbewahren!
Helmut
Hallo,
soweit ich weiß. ist die Codekarte kein amtliches Dokument und also auch nicht zwingend vorgeschrieben. Ob die Versicherungen da auf eine Vorlage derselben bestehen können? Für meinen Fernseher und meine Bohrmaschine habe ich auch keine Karte.
Außerdem kann man bei 3,2,1 billig Bedienungsanleitungen kaufen und dann seine Daten selbst nachtragen.
Gruß
Klaus