Deine Darstellung ist richtig. Die derzeitige Rechtsprechung tendiert dazu, dass SW-Änderungen zur privaten Verwendung nicht verboten sind. Bei der gewerblichen Anwendung ist es unzulässig. Wobei hier die Frage auftaucht, wie es mit gewerblichem Einsatz bei Endverbrauchern aussieht.
Wir haben für derartige Zwecke aber innerhalb unserer Gruppierung anwaltliche Hilfe
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