Verleihen, Dateien ändern u.ä. von aschauf |
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Hallo zusammen,
als Gast habe ich in diesem Forum aus Interesse schon öfters vorbeigeschaut und mußte feststellen, daß viele Themen einen heiklen Punkt außer Acht lassen, nämlich die Software-Lizenzbedingungen.
Sehr oft ist von Verleihen die Rede, teilweise wird sich über das Verändern der Software (Sprachausgabe) ausgetauscht.
Sollte man sich in diesem Zusammenhang nicht einmal die Softwarelizenzbedingungen genauer anschauen?
Zitat daraus: "Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon abzuändern, zusammen mit anderen Softwareprodukten einzusetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, deassemblieren oder von dieser Software abgeleitete Produkte zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, die in der Software enthaltenen digitalen Karten und Pogramme nicht auszulesen oder auf einen anderen Datenträger oder Computer zu übertragen... Das unerlaubte Vermieten, Verleihen...sind untersagt."
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Verleihen, Dateien ändern u.ä. von Joe |
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Auch auf die Gefahr hin, daß ich mich wieder unbeliebt mache: Das Verleihen der CDs ist grundsätzlich zulässig. Widersprechende Lizenzbestimmungen werden in den allermeisten Fällen unwirksam sein. Andernfalls müßte ich ja die CD jedes Mal aus dem Auto nehmen, wenn jemand anderes damit fährt und ich nicht dabei bin, da ich die CD zwangsläufig mitverleihe.
Bezgl. Veränderungen der Daten auf der CD (z.B. im Hinblick auf Sprachausgabedateien) hast Du wohl recht, wobei eine reine Fehlerberichtigung zulässig ist.
Gruß
Joe
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Verleihen, Dateien ändern u.ä. von longint |
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Also soweit ich mich entsinne ist nach deutschen Verbraucherschutzgesetz jedwede Verwendung (incl. Veraenderung) von gekaufter Soft- und Hardware statthafft. Ich kann mir vorstellen, dass alle obigen Punkte aus deutscher Verbrauchersicht irrelevant sind, unbenommen bleibt natuerlich das Verbot illegaler Weitergabe.
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Verleihen, Dateien ändern u.ä. von Gast |
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Soweit ich mich an die Vorlesung "Patentrecht" erinnern kann ist im Privatbereich "Reversinginering" erlaubt. Ich werde jetzt aber nicht die Scripte raussuchen
Das Problem mit dem Verlei: Verkaufe die CD und kaufe sie wieder zurück, ist es kein Verlei mehr (so argumentieren alle mir bekannte Videotheken bei spielen und anderer Soft).
Grundsätzlich hast Du jedoch Recht. Ich kann und will jedoch nicht stärker als notwendigt zensieren: es ist ein Platz für Meinungstausch, und so soll es bleiben. Was die Mitglieder untereinander machen unterliegt nicht meiner Verantwortung.
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Verleihen, Dateien ändern u.ä. von aschauf |
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Vielleicht sollte man beim Verleihen auf ein kleines wichtiges Detail eingehen: Verleihen gegen Gebühr -> nicht zulässig, denn dafür müßte man die Lizenzen an der Software erwerben. Und man erwirbt mit Kauf einer CD nicht das Eigentum an der Software, sondern lediglich an dem physikalischen Datenträger, den man in der Hand hält.
Eine Navigations-CD darf (laut Lizenzbedingungen) auf einem (1) Navigationssystem eingesetzt werden. Also verleihe ich sie nicht, wenn ich sie im Auto lasse, das ich jemandem gebe. Man überträgt damit die Rechte am physikalischen Datenträger automatisch an denjenigen der das Auto fährt.
Und im übrigen hat das ganze nichts mit dem Verbraucherschutzgesetz zu tun und einen Passus, dass ich urheberrechtlich geschützte Daten verändern darf, wird man dort wohl nicht finden.
Hier liegt der casus knaksus im Urheberrecht (Paragraph 69 und 106 ff. z.B).
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Verleihen, Dateien ändern u.ä. von Joe |
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aschauf hat geschrieben: Vielleicht sollte man beim Verleihen auf ein kleines wichtiges Detail eingehen: Verleihen gegen Gebühr -> nicht zulässig,
Das ist dann kein Verleihen mehr sondern Vermieten. Und das ist ohne Einwilligung des Rechteinhabers (Lizenz) unzulässig. aschauf hat geschrieben: [...] Eine Navigations-CD darf (laut Lizenzbedingungen) auf einem (1) Navigationssystem eingesetzt werden. Also verleihe ich sie nicht, wenn ich sie im Auto lasse, das ich jemandem gebe.
Doch, natürlich verleihst Du die CD dann. Es macht doch keinen Unterschied, ob man die CD mitsamt dem Navigationssystem und Auto oder nur die CD alleine verleiht. Beides jedenfalls ist zulässig, solange nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird, und da kommen in der Tat auch Verbraucherschutzvorschriften ins Spiel (z.B. Regelungen über AGBs usw.), die es erschweren, solche Vereinbarungen zu treffen.
Der Einsatz einer CD auf verschiedenen Systemen (z.B. zwei Autos, zwei Systeme, die nicht gleichzeitig benötigt werden --> eine CD) ist ebenfalls zulässig.
Bezgl. des Veränderns sieht das UrhG keine Schranke zugunsten privater Nutzer vor.
Joe
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Verleihen, Dateien ändern u.ä. von NiceIce |
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Natürlich ist das Verändern der Software strenggenommen illegal.
Nur stellt sich die Frage, ob es Teleatlas nicht ziemlich egal ist, wenn ein paar Freaks versuchen, die Stimme ihrer Freundin auf die CD zu bringen. (Und wahrscheinlich scheitern werden...
Etwas anderes wäre es sicherlich, wenn jemand daraus ein Patching-Tool machen und dieses dann verkaufen würde.
Im DVD-Bereich gibt es eine Freeware, mit der man die Konfigurationsdatei der Firmware von SEG-Playern nach den eigenen Wünschen anpassen kann (codefree, Macrovision off und vieles mehr). Das Ganze ist sicherlich auch illegal, nur stört sich niemand daran. 
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Verleihen, Dateien ändern u.ä. von Joe |
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zzNiceIce: so sehe ich das auch.
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Verleihen, Dateien ändern u.ä. von tcsmoers |
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[quote="longint"]Also soweit ich mich entsinne ist nach deutschen Verbraucherschutzgesetz jedwede Verwendung (incl. Veraenderung) von gekaufter Soft- und Hardware statthafft. Ich kann mir vorstellen, dass alle obigen Punkte aus deutscher Verbrauchersicht irrelevant sind, unbenommen bleibt natuerlich das Verbot illegaler Weitergabe.[/quote]
Nach dem OLG Urteil bezüglich der Aufhebung eines SIM-Locks für Mobiltelefone dürfte dies fraglich sein.
peso
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Verleihen, Dateien ändern u.ä. von Gast |
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Hallo,
jetzt ich auch::angel:
So ein paar Rechtsgeschichten habe ich irgendwann mal auf einer Schulung gehört, und ein paar Urteile zu sowas habe ich auch gesammelt.
1) "Eine Navigations-CD darf (laut Lizenzbedingungen) auf einem (1) Navigationssystem eingesetzt werden"
die zur Zeit übliche Rechtsauslegung dieses Punktes ist, daß ich die CD nicht gleichzeitig auf meheren Geräten einsetzten darf. D.h. ich darf nicht eine oder mehrere Kopien ziehen und dann z.B. einen Fuhrpark bestücken. Kaufe ich ein neues Auto mit neuem Navi darf ich meine CDs selbstverständlich auch im neuen Fzg. wieder benutzen. Fahre ich mit einem fremden Auto, darf ich meine CDs darin ebenfalls verwenden.
2)Verleih und Vermietung gegen Gebühr sind nicht zulässig, wenn es die CD als selbstständigen Gegenstand betrifft. Steckt die CD in einem Navi hat sie ihre Selbstsändigkeit als Gegenstand verloren und ist betriebsnotwendiges Teil der Navi bzw. des Fahrzeugs. D.h. ein Fahrzeug mit Navi und CD darf ich sehr wohl vermieten oder verleihen, (sonst hätten auch längst alle Autovermieter mit Navi in den Mietfahrzeugen ein verfahren am Hals)
3)verkaufen und zu einem geringeren Preis zurückkaufen sieht die Rechtsprechung zur Zeit wenn es wiederholt oder regelmäßig betrieben wird als eine Art der Vermietung an. D.H. CD jemand für den Urlaub "verkaufen" und dann zurückkaufen ist Vermietung und damit strafbar.
Wie es mit dem Verändern der SW ist kann ich so nicht sagen, davon liegen mir noch keine Urteile oder sowas vor. Für die gewerbliche Nutzung oder wenn sowas weitergegeben wird ist es sicher auf jeden Fall eine Straftat. Bei Eigengebrauch würde ich sagen wird sich auf jeden Fall ein Gericht schwer tun ein Urteil gegen jemand auszusprechen.
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